Anwendungsbereich
Die 886 AG steht in keiner Gruppenhierarchie und ist in keinen
Konsolidierungskreis einbezogen.
Risikostrategie und Risikomanagement
Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für alle Risiken der 886 AG und ist im Rahmen der Geschäftspolitik für die Festlegung der Risikostrategie zuständig. Die Risikostrategie legt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen, satzungsmäßigen und bankaufsichtsrechtlich zu beachtenden Anforderungen den grundsätzlichen Umgang mit Risiken der 886 AG fest.
Im Mittelpunkt der Risikostrategie steht das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung des ökonomischen und aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals.
Die Risikostrategie ist Teil der Unternehmensstrategie und gestaltet diese bzgl. der Übernahme von Risiken aus. Das strategische Geschäftsmodell der 886 AG basiert auf den 5 Geschäftsfelder "Eigenhandel", "Kundenhandel", "Designated Sponsoring", "Listings" und "Daytrader".
Die Risikostrategie besteht aus einer Gesamtrisikostrategie und risikoartenspezifischen Teilrisikostrategien, die für die wesentlichen Risikoarten detaillierte Rahmenbedingungen darstellen.
Risiken dürfen grundsätzlich nur im Rahmen der Gesamtrisikostrategie und der Teilstrategien im Einklang mit der Erreichung der Unternehmensziele insbesondere der Gewährleistung der Ertragskraft bei bestmöglichem Schutz des Vermögens der 886 AG eingegangen werden. Die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs und damit auch die Grundlage für die Umsetzung der Risikostrategien hat die 886 AG über Richtlinien, Arbeitsanweisungen und anleitungen sichergestellt.
Risikoarten
Da der Schwerpunkt des Instituts im Börsenhandel liegt, widmet es das Hauptaugenmerk der Risikoerfassung, -messung und -steuerung dem Börsenhandel, also den tageweise realisierten Gewinnen und Verlusten sowie der tagesaktuellen Bewertung aller Bestände.
Die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen stellen sicher, dass weder zu hohe Markpreisrisiken noch zu hohe Kredit-, Abwicklungs- und operationelle Risiken eingegangen werden können. Im Rahmen der Überwachung der Kreditrisiken wird auch taggleich das Klumpenrisiko durch die Zusammenführung aller konzernzugehörigen Risiken gewährleistet.
Das Risikomanagement der Gesellschaft umfasst im Einzelnen vier Elemente, die als aufeinanderfolgende Phasen in einem Prozess zu sehen sind:
1. Risikoidentifikation und klassifizierung
Das Ziel ist die Identifikation der für das Institut bestehenden Risiken, um davon ausgehend eine Klassifizierung der Risiken durchzuführen.
2. Risikoquantifizierung
Die Risikomessung bzw. -bewertung erfolgt sowohl quantitativ als auch qualitativ mittels mathematischer Modelle und Methoden.
3. Risikosteuerung
Die Risikosteuerung stellt sich als Gesamtheit der Maßnahmen dar, die darauf abzielen, Risiken im Rahmen der vom Vorstand vorgegebenen Limite einzugehen, zu verringern, zu begrenzen oder zu vermeiden.
4. Risikocontrolling und reporting
Im Rahmen eines unabhängigen Risikocontrollings findet ein ausführliches und objektives Reporting hinsichtlich der bestehenden Risiken an die jeweils zuständigen Kompetenzträger statt. Des Weiteren werden auch die Methoden der vorherigen Prozessphasen und die Güte der verwendeten Daten kontrolliert sowie die Ergebnisse plausibilisiert.
Risikomanagement und controlling im Einzelnen
Die Risiken in den oben aufgeführten Geschäftsfeldern des Instituts sind bei allen Unterschieden in der technischen und prozesshaften Abwicklung strukturell als relativ gleichartig anzusehen. Es handelt sich in allen Fällen um das kurzfristige, meist nur intra day andauernde Eingehen und Halten bzw. Vermitteln von Wertpapierpositionen.
EIGENMITTELSTRUKTUR
Das Risiko ist in das Verhältnis zu den Eigenmitteln zu setzen. Zur Höhe und Struktur der Eigenmittel wird gem. § 324 SolvV mitgeteilt:
Das Institut weist zum Stichtag des 31.06.2011 Eigenmittel in Höhe von 1.350 TE aus. Dieses besteht insgesamt aus dem Eingezahlten Kapital. Abzugsposten sind nicht vorhanden.
| Kernkapital gesamt |
1350
|
| davon | |
| Eingezahltes Kapital |
1200
|
| Fonds f. Bankrisiken |
150
|
| Abzugsposten vom Kernkapital |
0
|
KREDITRISIKO BZW. ADRESSENAUSFALLRISIKO
Definition: Unter Kreditrisiko werden mögliche Wertverluste definiert, die durch Ausfall oder Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern entstehen können. Die GroMiKV limitiert das Kreditrisiko auf ein Viertel der haftenden Eigenmittel. Hierbei sind auch die Konzernzusammenhänge zu berücksichtigen.
Die laufende Überwachung aller Kreditrisiken geschieht auch Intra Day durch das Auslagerungsunternehmen Dr. Hohenschutz & Partner. Hier werden täglich viermal die Kreditrisiken einschließlich der Risiken aus Kreditnehmergesamtheiten bestimmt.
MARKTRISIKO
Definition: Die Marktrisiken umfassen die potenziellen Verluste infolge nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen sowie preisbeeinflussenden Parametern.
Die Solvabilitätsverordnung (SolvV) bietet einen umfassenden Rahmen für die Quantifizierung dieser Risiken.
Das Marktrisiko des Handels- und Anlagebuches wird mittels taggleicher Ermittlung aller Gewinne und Verluste aus dem Handel und mithilfe einer Bewertung aller Bestände mit dem Schlusskurs des jeweiligen Tages bestimmt.
Die Geschäftsleitung sowie alle Händler des Instituts erhalten täglich morgens einen Report über die im laufenden Monat bis einschließlich des Vortages entstandenen Handelsgewinne und verluste.
Außerdem erhalten die Vorgenannten mindestens zweimal täglich eine Berechnung, wie stark die Eigenmittel des Instituts durch die Unterlegung aller Risiken einschließlich der Marktrisiken ausgelastet sind. Die Auslastung wird anhand der gesetzlichen Vorgaben gemessen. Das sind die Unterlegungsanforderungen nach § 10 KWG mit den Vorschriften der SolvV sowie die Unterlegungsanforderungen für Großkredite.
Die Unterlegungen nach SolvV sind speziell für die Ermittlung der Marktpreisrisiken ausgelegt. Hier werden die Unterlegungen mit Eigenmitteln für die Risikoaktiva und für die Marktrisikopositionen bestimmt. Alle Risikopositionen des Instituts werden aufgrund der zeitnahen Berücksichtigung mithilfe ständiger Datenverbindungen mit den Börsen und Clearingbanken, an denen die Gesellschaft handelt und wo die Positionen gecleart werden, für die täglichen Intraday-Rechnungen (10, 14 und 16 Uhr) sowie für die tägliche Berechnung zum Geschäftsschluss entsprechend diesen Anforderungen berechnet.
ANGEMESSENHEIT DER EIGENKAPITALAUSSTATTUNG (§§ 325 bis 330)
Das Institut verwendet zur Berechnung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung für die Unterlegung der Adressenausfallrisiken den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA). Für die Berechnung der Marktpreisrisiken hat das Institut die in der Solvabilitätsverordnung jeweils als Standardansätze bzw. verfahren definierten Berechnungsmethoden verwendet. Auf dieser Basis ergeben sich für die Unterlegungen per 31.06.2011 die folgenden Beträge:
| Adressenausfallrisiken |
56
|
| davon | |
| Institute (100 %) |
33
|
| Unternehmen (100 %) |
19
|
| Beteiligungen (100 %) |
0
|
| Sonstige Positionen (100 %) |
4
|
| Marktpreisrisiken |
231
|
| davon | |
| Zinsnettopositionen |
53
|
| Aktiennettopositionen |
165
|
| Währungspositionen |
13
|
OPERATIONALES RISIKO
Definition: Das Operationelle Risiko ist das Risiko, dass Verluste aufgrund der Fehlerquellen Systeme (z.B. EDV-Versagen, Telekommunikation), Geschäftsprozesse, Mitarbeiter und Externe (Natur- und sonstige Katastrophen)
auftreten.
Neben den marktabhängigen Risiken werden von der Gesellschaft im Rahmen des Gesamtbankrisikomanagements auch die operationalen Risiken berücksichtigt.
Die ständige Überwachung aller Geschäftsabläufe durch den Geschäftsleiter stellt im Rahmen des Möglichen sicher, dass die operationellen Risiken so weit wie möglich unwahrscheinlich werden. Der Geschäftsleiter bzw. dessen Stellvertreter sind ständig an den Handelsbildschirmen präsent und verfolgen die Marktentwicklung ständig selbst. So sind sie in der Lage, auf außergewöhnliche Vorfälle sofort zu reagieren.
Die händlerbezogene Auswertung der täglichen Profit- und Loss-Reports ermöglicht der Geschäftsleitung auch, ungewöhnliche Vorgänge frühzeitig zu erkennen und zu analysieren.
Die Unterlegung des operationellen Risikos mit Eigenmitteln wird entsprechend den Vorgaben der SolvV nach dem Basisindikatoransatz berechnet. Zum Bilanzstichtag war eine Unterlegung von 291 TE für das operationelle Risiko bereitgehalten. Es zeigt sich, dass anhand dieser Maßstäbe die Gesellschaft über ausreichende Eigenmittel verfügt, um das operationelle Risiko abzusichern.
SONSTIGE RISIKEN
Sonstige Risiken bestehen nicht.
GESAMTKENNZIFFER NACH DER SOLVABILITÄTSVERORDNUNG (§ 325 Abs. 2 Nr. 5)
Die Gesamtkennziffer setzt die Summe der Unterlegungsbeträge ins Verhältnis zu den Eigenmitteln. Hiernach ergibt sich eine Gesamtkennziffer für das Institut von 18,69. Diese liegt deutlich über der gesetzlich geforderten Schwelle von 8, was zeigt, dass das Institut sehr risikobewusst agiert.
LIQUIDITÄTSRISIKO
Definition: Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Verbindlichkeiten nicht zu ihrem jeweiligen Fälligkeitstermin durch vorhandene liquide Mittel beglichen werden können.
Das Institut hält nahezu alle seine Mittel als täglich verfügbare Mittel. Die Summe der verfügbaren Zahlungsmittel stand zum Bilanzstichtag zu der Summe der Zahlungsverbindlichkeiten im Verhältnis 9,35. Diese Kennziffer ist nach den Vorschriften der Liquiditätsverordnung berechnet und zeigt, dass es einen sehr deutlichen Überhang liquider Mittel über die Zahlungsverpflichtungen gibt.
Die Liquiditätssteuerung wirft vor diesem Hintergrund für das Institut keinerlei Probleme auf.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Gesamtheit der Maßnahmen garantiert, dass die Risiken des Instituts sich in dem Rahmen bewegen, der mit den Eigenmitteln des Instituts jederzeit getragen werden kann.